eigentumsstruktur

konvisionär funktioniert selbstverwaltet. Um dieses Prinzip zu realisieren, haben wir eine besondere Besitz- und Eigentumsstruktur. Diese stellt sicher, dass Wohnen in Selbstverwaltung nicht nur für die Gründer_innen von konvisionär, sondern auch für zukünftige Bewohner_innen des Projekts möglich ist.

Wem’s gehört und wer bestimmt

Eigentümer der konvisionär-Häuser sind nicht die Bewohner_innen, sondern eine GmbH: die «konvisionär Wohngesellschaft mbH» (kurz: konvisionär-GmbH). Diese GmbH wurde mit dem Zweck gegründet, die Häuser der Wohn- und Projekthausinitiative konvisionär zu kaufen – bei ihr liegt also der Eigentumstitel der anderthalb konvisionär-Häuser samt dem dazugehörigen Grundstück.

Die konvisionär-GmbH hat zwei Gesellschafter: Erster Gesellschafter ist «konvisionär – Verein für ökologisches Leben in Gemeinschaft e. V.» (kurz: konvisionär e.V.). Diesem Verein gehören alle aktuellen Bewohner_innen der Häuser an. Der Verein und seine Mitglieder (also die Bewohner_innen) kümmern sich als Besitzer/innen der Häuser um alle wesentlichen Belange. Dabei setzen sie sich für ein Zusammenleben im Sinne der in der Satzung verankerten Grundsätze – ökologisch, gemeinschaftlich, selbstverwaltet und solidarisch – ein.

Grafik_konvisionär-GmbH

Der zweite Gesellschafter ist der «Verein zur Sicherung selbstverwalteter Wohnformen e.V.». In diesem Verein steht eine Mitgliedschaft nicht nur den aktuellen Bewohner_innen offen, sondern allen Interessierten – bspw. ehemalige Mitbewohner_innen oder Sympathisant_innen gemeinschaftlicher und ökologischer Wohnformen. Der Zweck des Vereines besteht darin, den Verkauf der GmbH-eigenen Immobilien zu verhindern und andere gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern. Die Mitglieder dieses Vereins sind berechtigt, Einblick in die Finanzen und Tätigkeiten der konvisionär-GmbH zu nehmen. So wird die Transparenz über die Geschäfte der GmbH erhöht.

Der Gesellschaftsvertrag legt fest, dass grundlegende Entscheidungen wie eine Änderung im Eigentumstitel oder des Gesellschaftsvertrags von den Gesellschaftern nur in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden können. Gleichzeitig ist definiert, dass Fragen des Zusammenlebens eigenständig vom ersten Gesellschafter (konvisionär e.V.) entschieden werden. Dinge wie Umbaumaßnahmen oder Abschluss von Mietverträgen obliegen also allein konvisionär e.V. und damit den Bewohner/innen des Hausprojekts. Die Bewohner_innen sind also Besitzer_innen in Selbstverwaltung, nicht jedoch Eigentümer_innen.

 

Die Vorteile auf einen Blick

  • Selbstverwaltung wird gelebt:

Das Konzept ermöglicht die Verwirklichung des zentralen Anspruchs des selbstverwalteten Wohnens.

  • Mieten müssen keine Profite erwirtschaften

und können niedrig gehalten werden – insbesondere mittel- und langfristig, sobald die Kredite getilgt sind.

  • Keine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter:

dies ist vertraglich geregelt und verhindert, dass sich Einzelpersonen oder Gruppen an den gemeinschaftlich aufgebauten Kapitalwerten bereichern.

  • Hausverkauf äußerst unwahrscheinlich:

Die Mitglieder der beiden gesellschaftenden Vereine müssten jeweils mit 80% Mehrheit einem Verkauf zustimmen. Das verhindert einen Hausverkauf mit hoher Wahrscheinlichkeit.

  • Keine finanzielle Bereicherung Einzelner:

Im unwahrscheinlichen Falle eines Hausverkaufs, muss der Gewinn (nach Tilgung der Schulden) zweckgebunden für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt eingesetzt werden. Im Falle einer Auflösung der GmbH legt der Gesellschaftervertrag fest, dass das Vermögen (nach Tilgung der Schulden) in gemeinnützige Projekte fließt.